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Ihre Rechte

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten.

Paragraphen Richterhammer B400

1. Sachverständiger

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.

2. Schadenersatzsprüche

Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die Ihm zustehenden Schadenersatzsprüche in vollem Umfang erstattet werden.

3. Offenbarungspflicht

Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig.
Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

4. Wertminderungsanspruch

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euros.

5. Reparaturkosten

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

6. Werkstatt Ihres Vertrauens

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

7. Mietwagen

Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp.
Die Gruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.

8. Abwicklung des Unfallschadens

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagment ausgeschalten wird.

9. Durchsetzung der Ansprüche

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen (Anwälte vermitteln z.B. die Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein Telefon 0228 / 26070).

10. Ihr Recht in Ihrem Interesse

Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels. Achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch vollständige Schadenregulierung.
Schalten Sie bei einem Unfall einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.

© 2017 Bei Unfall - Erstellt von Philipp Rösner